Personenstand gemäß § 1 Abs. 1 PStG ist die sich aus den Merkmalen des Familienrechts ergebende Stellung einer natürlichen Person innerhalb der Rechtsordnung einschließlich ihres Namens. Der Personenstand in Deutschland umfasst [[Datenschutz|Daten]] über Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft und Tod sowie damit in Verbindung stehende familien- und namensrechtliche Tatsachen. | Personenstand gemäß § 1 Abs. 1 PStG ist die sich aus den Merkmalen des Familienrechts ergebende Stellung einer natürlichen Person innerhalb der Rechtsordnung einschließlich ihres Namens. Der Personenstand in Deutschland umfasst [[Datenschutz|Daten]] über Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft und Tod sowie damit in Verbindung stehende familien- und namensrechtliche Tatsachen. |