Das BMAS hat Mitte 2016 eine wiss. Untersuchung zu der Frage veröffentlicht (Links siehe unten). Im Koalitionsvertrag nach der Bundestagswahl war ebenfalls vorgesehen, das Wahlverbot zu streichen. Ende September 2018 haben die Bundestagsfraktionen der Grünen und der Linken erneut einen Gesetzentwurf im obigen Sinne in den Bundestag eingebracht. Der Bundestag hatte im April 2019 das Bundeswahlgesetz und das Europawahlgesetz geändert. Das Gesetz trat am 1.7.2019 in Kraft, sodass die Europawahl im Mai 2019 davon noch nicht betroffen war. Grüne, Linke und FDP hatten beim BVerfG einen Eilantrag eingebracht, dies schon für die Europawahl vorzunehmen. | Das BMAS hat Mitte 2016 eine wiss. Untersuchung zu der Frage veröffentlicht (Links siehe unten). Im Koalitionsvertrag nach der Bundestagswahl war ebenfalls vorgesehen, das Wahlverbot zu streichen. Ende September 2018 haben die Bundestagsfraktionen der Grünen und der Linken erneut einen Gesetzentwurf im obigen Sinne in den Bundestag eingebracht. Der Bundestag hatte im April 2019 das Bundeswahlgesetz und das Europawahlgesetz geändert. Das Gesetz trat am 1.7.2019 in Kraft, sodass die Europawahl im Mai 2019 davon noch nicht betroffen war. Grüne, Linke und FDP hatten beim BVerfG einen Eilantrag eingebracht, dies schon für die Europawahl vorzunehmen. |