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===Bundestag und Europaparlament===
 
===Bundestag und Europaparlament===
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Die Ausschlussgründe Betreuerbestellung und strafrechtliche Unterbringung sollten nach einem aktuellen Gesetzentwurf der Grünen und Linken vom 30.5.2017 entfallen . Hierdurch wurde eine Anpassung des Bundeswahlgesetzes und des Europawahlgesetzes an die [[Behindertenkonvention|UN-Behindertenrechtskonvention]] angestrebt. Bereits 2013 war von den Grünen ein vergleichbarer Entwurf eingebracht worden, der nicht vom BT verabschiedet wurde.
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Die Wahlrechtsausschlussgründe [[Betreuerbestellung]] und strafrechtliche [[Unterbringung]] sollten nach einem Gesetzentwurf der Grünen und Linken vom 30.5.2017 entfallen. Hierdurch wurde eine Anpassung des Bundeswahlgesetzes und des Europawahlgesetzes an die [[Behindertenkonvention|UN-Behindertenrechtskonvention]] angestrebt. Bereits 2013 war von den Grünen ein vergleichbarer Entwurf eingebracht worden, der nicht vom BT verabschiedet wurde.
    
Das BMAS hat Mitte 2016 eine wiss. Untersuchung zu der Frage veröffentlicht (Links siehe unten). Im Koalitionsvertrag nach der Bundestagswahl war ebenfalls vorgesehen, das Wahlverbot zu streichen. Ende September 2018 haben die Bundestagsfraktionen der Grünen und der Linken erneut einen Gesetzentwurf im obigen Sinne in den Bundestag eingebracht. Der Bundestag hatte im April 2019 das Bundeswahlgesetz und das Europawahlgesetz geändert. Das Gesetz trat am 1.7.2019 in Kraft, sodass die Europawahl im Mai 2019 davon noch nicht betroffen war. Grüne, Linke und FDP hatten beim BVerfG einen Eilantrag eingebracht, dies schon für die Europawahl vorzunehmen.
 
Das BMAS hat Mitte 2016 eine wiss. Untersuchung zu der Frage veröffentlicht (Links siehe unten). Im Koalitionsvertrag nach der Bundestagswahl war ebenfalls vorgesehen, das Wahlverbot zu streichen. Ende September 2018 haben die Bundestagsfraktionen der Grünen und der Linken erneut einen Gesetzentwurf im obigen Sinne in den Bundestag eingebracht. Der Bundestag hatte im April 2019 das Bundeswahlgesetz und das Europawahlgesetz geändert. Das Gesetz trat am 1.7.2019 in Kraft, sodass die Europawahl im Mai 2019 davon noch nicht betroffen war. Grüne, Linke und FDP hatten beim BVerfG einen Eilantrag eingebracht, dies schon für die Europawahl vorzunehmen.
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