Die Erklärung, die Lebenspartnerschaft nicht weiter fortsetzen zu wollen, kann vom Betreuten nur persönlich dem Gericht gegenüber erklärt werden. Eine Vertretung durch den Betreuer ist dabei vom Gesetz nicht vorgesehen. | Die Erklärung, die Lebenspartnerschaft nicht weiter fortsetzen zu wollen, kann vom Betreuten nur persönlich dem Gericht gegenüber erklärt werden. Eine Vertretung durch den Betreuer ist dabei vom Gesetz nicht vorgesehen. |