Die meisten [[Bundesländer]] haben derzeit (Frühjahr 2018) die stationäre Zwangsbehandlung in den PsychKGen selbst geregelt. Diese entsprechen in der Regel den Voraussetzungen, wie sie auch für eine betreuungsrechtliche Zwangsmaßnahme gelten (§ 1832 BGB). | Die meisten [[Bundesländer]] haben derzeit (Frühjahr 2018) die stationäre Zwangsbehandlung in den PsychKGen selbst geregelt. Diese entsprechen in der Regel den Voraussetzungen, wie sie auch für eine betreuungsrechtliche Zwangsmaßnahme gelten (§ 1832 BGB). |