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#Die Rechte aus § 4 SGB IX sind einklagbar und der Betreuer hat die Verpflichtung die Ansprüche für den Betreuten durchzusetzen.
 
#Die Rechte aus § 4 SGB IX sind einklagbar und der Betreuer hat die Verpflichtung die Ansprüche für den Betreuten durchzusetzen.
 
#Eine Verlängerung der Unterbringung um sechs Monate ist angemessen und ausreichend, um eine Alternative zur geschlossenen Unterbringung in der Psychiatrie zu organisieren.
 
#Eine Verlängerung der Unterbringung um sechs Monate ist angemessen und ausreichend, um eine Alternative zur geschlossenen Unterbringung in der Psychiatrie zu organisieren.
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'''LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 16.03.2026, 2-12 T 73/26'''
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#Zu den Voraussetzungen einer Genehmigung der Anordnung der vorläufigen Unterbringung nach § 17 Abs. 1 Satz 3 HPsychKHG.
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#Nicht jede krankheitsbedingte Gesundheitsschädigung rechtfertigt eine Unterbringung. So genügt die Verweigerung einer ärztlichen, insbesondere psychiatrischen Behandlung oder die Verweigerung der Einnahme für notwendig erachteter Medikamente für sich genommen nicht für eine Unterbringung.
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#Belästigungen, Beleidigungen, Beschimpfungen, leichte körperliche Beeinträchtigungen und querulatorische Verhaltensweisen jeden Schweregrades können einen erheblichen Eingriff in das Freiheitsgrundrecht des Betroffenen nicht rechtfertigen.
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==