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Die Gegner selbstbestimmten Sterbens berufen sich auf einen demokratischen, in der Verfassung verankerten, mehrheitlichen Konsens der Gesellschaft darüber, dass das Leben unter dem besonderen Schutz des Staates stehe und damit nahezu unangreifbar sei und. Es sei demokratisch legitim, mehrheitlich Wertentscheidungen für gesellschaftlich relevante Fragen zu treffen, die die Minderheiten dann zu akzeptieren haben.
 
Die Gegner selbstbestimmten Sterbens berufen sich auf einen demokratischen, in der Verfassung verankerten, mehrheitlichen Konsens der Gesellschaft darüber, dass das Leben unter dem besonderen Schutz des Staates stehe und damit nahezu unangreifbar sei und. Es sei demokratisch legitim, mehrheitlich Wertentscheidungen für gesellschaftlich relevante Fragen zu treffen, die die Minderheiten dann zu akzeptieren haben.
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Seine Befürworter stützen sich demgegenüber auf die von der Verfassung gleichrangig geschützten Rechte auf freie Persönlichkeitsentfaltung sowie auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit, die es – jedenfalls in bestimmten Grenzen – dem Einzelnen auch unabhängig von der demokratischen Mehrheit ausdrücklich gestatteten, seinen eigenen Wertent-scheidungen zu folgen. Dies habe auch für ein selbstbe-stimmtes Sterben zu gelten.
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Seine Befürworter stützen sich demgegenüber auf die von der Verfassung gleichrangig geschützten Rechte auf freie Persönlichkeitsentfaltung sowie auf die [[Grundrechte|Glaubens- und Gewissensfreiheit]], die es – jedenfalls in bestimmten Grenzen – dem Einzelnen auch unabhängig von der demokratischen Mehrheit ausdrücklich gestatteten, seinen eigenen Wertentscheidungen zu folgen. Dies habe auch für ein [[Selbstbestimmung|selbstbestimmtes]] Sterben zu gelten.
    
=== Aushöhlung des Lebensschutzes ===
 
=== Aushöhlung des Lebensschutzes ===
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