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Ist ein Vermögensverzeichnis vorhanden, dient es auch als Grundlage für die Festsetzung der [[Gerichtskosten]], der [[Pauschalvergütung]] des Betreuers und zur Bestimmung des Zahlungs- bzw. Regresspflichtigen für die [[Betreuervergütung]] und den [[Aufwendungsersatz]] des Betreuers.
 
Ist ein Vermögensverzeichnis vorhanden, dient es auch als Grundlage für die Festsetzung der [[Gerichtskosten]], der [[Pauschalvergütung]] des Betreuers und zur Bestimmung des Zahlungs- bzw. Regresspflichtigen für die [[Betreuervergütung]] und den [[Aufwendungsersatz]] des Betreuers.
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Für den Betreuer kann die Ermittlung der Vermögenswerte von Bedeutung sein wegen der Steuererklärungspflicht nach § 34 Abgabenordnung und der [[Mitwirkungspflicht]] gegenüber Sozialleistungsträgern nach § 60 SGB I.
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Für den Betreuer kann die Ermittlung der Vermögenswerte von Bedeutung sein wegen der Steuererklärungspflicht gegenüber dem [[Finanzamt]] nach § 34 Abgabenordnung und der [[Mitwirkungspflicht]] gegenüber Sozialleistungsträgern nach § 60 SGB I.
    
==Belegbeifügung==
 
==Belegbeifügung==
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