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Bei zahlreichen Rechtshandlungen haben Betreuer gerichtliche [[Genehmigungspflichten|Genehmigungen]] einzuholen und sind gegenüber dem [[Betreuungsgericht]] rechenschaftspflichtig (§{{Zitat-dej|§|1862|bgb}} ff. BGB).  
 
Bei zahlreichen Rechtshandlungen haben Betreuer gerichtliche [[Genehmigungspflichten|Genehmigungen]] einzuholen und sind gegenüber dem [[Betreuungsgericht]] rechenschaftspflichtig (§{{Zitat-dej|§|1862|bgb}} ff. BGB).  
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Nur [[wikipedia:de:Ehegatte|Ehegatte]], [[wikipedia:de:Lebenspartner|Lebenspartner]], Geschwister, Kinder oder Kindeskinder oder Eltern sind als Betreuer von einigen [[Genehmigungspflichten]] bei [[Geldanlage]]n und der [[Rechnungslegung]]  ({{Zitat-dej|§|1865|bgb}} BGB) befreit (sogenannte [[Befreiter Betreuer|„befreite“ Betreuer]].
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Nur [[wikipedia:de:Ehegatte|Ehegatte]], [[wikipedia:de:Lebenspartner|Lebenspartner]], Geschwister, Kinder oder Kindeskinder oder Eltern sind als Betreuer von einigen [[Genehmigungspflichten]] bei [[Geldanlage]]n und der [[Rechnungslegung]]  ({{Zitat-dej|§|1865|bgb}} BGB) befreit (sogenannte [[Befreiter Betreuer|„befreite“ Betreuer]]).
    
Bei Pflichtverletzungen ist eine [[Betreuerhaftung|Haftung]] auch des ehrenamtlichen Betreuers gegeben. Haftungserleichterungen werden bisweilen rechtlich unerfahrenen ehrenamtlichen Betreuern, z.B. im Umgang mit Sozialleistungsträgern eingeräumt (z.B. OLG Schleswig, [[wikipedia:de:FamRZ|FamRZ]] 1997, 1427 = NJWE-FER 1997, 105). Siehe auch unten zu [[Haftpflichtversicherung]]en.
 
Bei Pflichtverletzungen ist eine [[Betreuerhaftung|Haftung]] auch des ehrenamtlichen Betreuers gegeben. Haftungserleichterungen werden bisweilen rechtlich unerfahrenen ehrenamtlichen Betreuern, z.B. im Umgang mit Sozialleistungsträgern eingeräumt (z.B. OLG Schleswig, [[wikipedia:de:FamRZ|FamRZ]] 1997, 1427 = NJWE-FER 1997, 105). Siehe auch unten zu [[Haftpflichtversicherung]]en.
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