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* [https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/nachhaltigkeitsziele-erklaert-232174 Deutsche Bundesregierung zu den Nachhaltigkeitszielen]
 
* [https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/nachhaltigkeitsziele-erklaert-232174 Deutsche Bundesregierung zu den Nachhaltigkeitszielen]
 
* [https://www.who.int/europe/de Internetseite der Weltgesundheitsorganisation WHO in Genf]
 
* [https://www.who.int/europe/de Internetseite der Weltgesundheitsorganisation WHO in Genf]
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==Gleichstellung der Frau im evangelischen Pfarramt für Deutschland==
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Eine echte Zeitenwende stellte im deutschen evangelischen Kirchenrecht die Theologinnenordnung vom '''15.11.1968''' dar. (Die erste evangelische Eheordnung stammte aus dem Jahr 1536 und war vom Reformator Johannes Brenz entworfen worden. In der Theologinnenordnung vom 10.11.1948 war die Leitung einer Kirchengemeinde noch immer als „Aufgabe des Mannes“ bezeichnet worden.)
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Die neue Theologinnenordnung aus dem Jahr 1968 ermöglichte nun engagierten Frauen mit entsprechendem Studienabschluss in Evangelischer Theologie den allmählichen beruflichen Aufstieg in leitende Ämter der deutschen Landeskirchen. Ein Zustrom von Frauen zum Theologiestudium seit den siebziger Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts brachte das Geschlechterverhältnis im evangelischen Pfarramt nach und nach für Deutschland und in anderen Staaten mit evangelischen Kirchengemeinden in eine verfassungsgemäß moderne, etwa zur Hälfte frauengeleitete Pfarrhausform.
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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