Ab 1948/49 wurde in Westdeutschland nach dem Vorbild der britischen BBC der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit mehreren Anstalten des öffentlichen Rechts in [[Föderalismus|föderaler]] Ordnung aufgebaut (WDR, NDR, SR, BR, HR, SDR u.a.). Dieser Rundfunk ist vom Staat unabhängig, wird aber kontrolliert. Die Rundfunkaufsicht ist eine reine Rechtsaufsicht, die die Rundfunkfreiheit des Art. 5 GG vor allem als Programmfreiheit verfassungsgemäß achtet. | Ab 1948/49 wurde in Westdeutschland nach dem Vorbild der britischen BBC der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit mehreren Anstalten des öffentlichen Rechts in [[Föderalismus|föderaler]] Ordnung aufgebaut (WDR, NDR, SR, BR, HR, SDR u.a.). Dieser Rundfunk ist vom Staat unabhängig, wird aber kontrolliert. Die Rundfunkaufsicht ist eine reine Rechtsaufsicht, die die Rundfunkfreiheit des Art. 5 GG vor allem als Programmfreiheit verfassungsgemäß achtet. |