Sie kann über § 11 Abs. 3 SGB X, § 12 Abs. 3 VwVfG und § 79 Abs. 3 AO auch gegenüber [[Behördenangelegenheiten|Behörden]] abgegeben werden. In Bußgeldsachen und [[Strafprozess]]en gelten die Regelungen nicht. | Sie kann über § 11 Abs. 3 SGB X, § 12 Abs. 3 VwVfG und § 79 Abs. 3 AO auch gegenüber [[Behördenangelegenheiten|Behörden]] abgegeben werden. In Bußgeldsachen und [[Strafprozess]]en gelten die Regelungen nicht. |