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Das '''Merkzeichen 1. Kl.''' berechtigt zur Benutzung der 1. Wagenklasse mit Fahrausweisen der 2. Klasse bei Eisenbahnfahrten. Es wird nach den Tarifbestimmungen der Deutschen Bahn AG nur Schwerkriegsbeschädigten und Entschädigungsberechtigten nach dem Bundesentschädigungsgesetz mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um wenigstens 70 % zugestanden.
 
Das '''Merkzeichen 1. Kl.''' berechtigt zur Benutzung der 1. Wagenklasse mit Fahrausweisen der 2. Klasse bei Eisenbahnfahrten. Es wird nach den Tarifbestimmungen der Deutschen Bahn AG nur Schwerkriegsbeschädigten und Entschädigungsberechtigten nach dem Bundesentschädigungsgesetz mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um wenigstens 70 % zugestanden.
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==Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bis 31. März anzeigen==
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Arbeitgeber in Deutschland mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen im Sinne des § 156 SGB IX müssen einmal jährlich bis spätestens 31. März der für ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit für das vergangene Kalenderjahr, aufgegliedert nach Monaten, die Daten anzeigen, die zur Berechnung des Umfangs der Beschäftigungspflicht, zur Überwachung ihrer Erfüllung und der Ausgleichsabgabe notwendig sind. Genaueres ist in § 163 SGB IX sozialgesetzlich geregelt.
    
==European Disability Card (EDC)==
 
==European Disability Card (EDC)==
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