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Im entschiedenen Fall wurde eine Bewohnerin von einer Pflegeeinrichtung aufgenommen, die erkennbar nicht mehr geschäftsfähig war, was auch vom Hausarzt bestätigt worden war. Die Einrichtung verzichtete daraufhin auf den Abschluss eines
 
Im entschiedenen Fall wurde eine Bewohnerin von einer Pflegeeinrichtung aufgenommen, die erkennbar nicht mehr geschäftsfähig war, was auch vom Hausarzt bestätigt worden war. Die Einrichtung verzichtete daraufhin auf den Abschluss eines
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schriftlichen Heimvertrags mit dieser Bewohnerin und regte die Einrichtung einer rechtlichen
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schriftlichen Heimvertrags mit dieser Bewohnerin und [[Anregung der Betreuerbestellung|regte die Einrichtung einer rechtlichen
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Betreuung an. Die Bewohnerin blieb sechs Monate in der Einrichtung, zog dann in eine andere Einrichtung
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Betreuung an]]. Die Bewohnerin blieb sechs Monate in der Einrichtung, zog dann in eine andere Einrichtung
 
und verstarb dort. Der Anteil an Heimkosten, der nicht von der Pflegekasse übernommen
 
und verstarb dort. Der Anteil an Heimkosten, der nicht von der Pflegekasse übernommen
 
wurde, war allerdings nur für den ersten Monat vergütet worden. Die Einrichtung verlangte daher
 
wurde, war allerdings nur für den ersten Monat vergütet worden. Die Einrichtung verlangte daher
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