Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
Zeile 31: Zeile 31:  
==Anhörung kann ausnahmsweise unterbleiben==
 
==Anhörung kann ausnahmsweise unterbleiben==
   −
Dies ist möglich, wenn durch sie eine Gesundheitsgefahr beim Betroffenen droht oder der Betroffene zu einer Willensäußerung nicht im Stande ist. Beispielsfälle wären mit Verfolgungswahn einhergehende Erkrankungen oder komatöse Zustände. In solchen Fällen ist nach § 276 Abs. 1 FamFG regelmäßig die Bestellung eines Verfahrenspflegers notwendig.
+
Dies ist möglich, wenn durch sie eine Gesundheitsgefahr beim Betroffenen droht oder der Betroffene zu einer Willensäußerung nicht im Stande ist. Beispielsfälle wären [[Psychisch-Kranken-Gesetz|mit Verfolgungswahn einhergehende Erkrankungen]] oder komatöse Zustände. In solchen Fällen ist nach § 276 Abs. 1 FamFG regelmäßig die Bestellung eines [[Verfahrenspfleger]]s notwendig.
    
'''LG Mainz, Beschluss vom 10.05.2016, 8 T 43/16''':
 
'''LG Mainz, Beschluss vom 10.05.2016, 8 T 43/16''':
7.537

Bearbeitungen

Navigationsmenü