| | Bei Kunst-, Münz- oder Briefmarkensammlungen sollte (auf Veranlassung des Gerichtes) eine sachkundige Schätzung vorgenommen werden, da diese auch Grundlage für eine sachgerechte Aufbewahrung darstellt. | | Bei Kunst-, Münz- oder Briefmarkensammlungen sollte (auf Veranlassung des Gerichtes) eine sachkundige Schätzung vorgenommen werden, da diese auch Grundlage für eine sachgerechte Aufbewahrung darstellt. |
| − | Als Fahrzeuge anzugeben sind PKWs, Krafträder, Boote usw., Baujahr, amtliche Kennzeichen, Erhaltungszustand, Kilometerstand und möglicher Veräußerungswert (für PKW siehe sog. Schwacke-Liste, zu erfragen beim KFZ-Handel, http://www.schwacke.de). In das Schiffsregister eingetragene Schiffe sind wie Grundstücke zu bewerten (siehe dort). | + | Als Fahrzeuge anzugeben sind PKWs, Krafträder, Boote usw., Baujahr, amtliche Kennzeichen, Erhaltungszustand, Kilometerstand und möglicher Veräußerungswert (für PKW siehe sog. Schwacke-Liste, zu erfragen beim KFZ-Handel, http://www.schwacke.de). In das Schiffsregister eingetragene Schiffe sind wie [[Grundstück]]e zu bewerten (siehe dort). |