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Anzugeben sind Namen der Geldinstitute, IBAN bzw. Kontonummern, die jeweiligen Salden am Stichtag sowie etwaige Kündigungsfristen und Zinssätze bei verzinslich angelegten Geldern. Auch bei Geldinstituten außerhalb der Bundesrepublik angelegtes Geld ist aufzulisten; ggf. unter Umrechnung des Devisenankaufskurses in Euro am Stichtag.
 
Anzugeben sind Namen der Geldinstitute, IBAN bzw. Kontonummern, die jeweiligen Salden am Stichtag sowie etwaige Kündigungsfristen und Zinssätze bei verzinslich angelegten Geldern. Auch bei Geldinstituten außerhalb der Bundesrepublik angelegtes Geld ist aufzulisten; ggf. unter Umrechnung des Devisenankaufskurses in Euro am Stichtag.
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Bei Geldern auf Konten ([[Girokonto|Girokonten]], Tagesgeldkonten, Sparbüchern) ist zu vermerken, ob es sich (vor allem bei verheirateten Betreuten) um „Und“- oder „Oder-Konten“ handelt. In diesen Fällen ist es Aufgabe des Betreuers, den Teil des Kontostandes zu ermitteln, der dem Betreuten gehört. Ist die Herkunft des Geldes nicht mehr feststellbar, fällt im Zweifel 50 % des Kontostandes in das Eigentum des Mitinhabers des Kontos.  
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Bei Geldern auf Konten ([[Girokonto|Girokonten]], Tagesgeldkonten, Sparbüchern) ist zu vermerken, ob es sich (vor allem bei [[Eherecht und Betreuung|verheirateten Betreuten]]) um „Und“- oder „Oder-Konten“ handelt. In diesen Fällen ist es Aufgabe des Betreuers, den Teil des Kontostandes zu ermitteln, der dem Betreuten gehört. Ist die Herkunft des Geldes nicht mehr feststellbar, fällt im Zweifel 50 % des Kontostandes in das Eigentum des Mitinhabers des Kontos.  
    
Des Weiteren ist zu vermerken, ob für das angegebene Konto eine Vollmacht bei der Bank eingetragen ist. Sollte der Betreuer als Vollmachtnehmer bei der Bank eingetragen sein, kann der Aufgabenbereich der Vermögenssorge um die Verwaltung des betreffenden Kontos eingeschränkt werden.
 
Des Weiteren ist zu vermerken, ob für das angegebene Konto eine Vollmacht bei der Bank eingetragen ist. Sollte der Betreuer als Vollmachtnehmer bei der Bank eingetragen sein, kann der Aufgabenbereich der Vermögenssorge um die Verwaltung des betreffenden Kontos eingeschränkt werden.
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