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Der sogenannte Bezirksrevisor, von der Berufsausbildung her meist ein [[Rechtspfleger]], kann gegen [[Gerichtsbeschluss|Gerichtsentscheidungen]] das [[Rechtsmittel]] Beschwerde im Interesse der [[Regress der Staatskasse|Staatskasse]] einlegen, § 304 FamFG. Diese müssen zwingend in elektronischer Form erfolgen, § 14b FamFG.
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Der sogenannte Bezirksrevisor, von der Berufsausbildung her meist ein [[Rechtspfleger]], vertritt die Interessen der Justizkasse. Er kann gegen [[Gerichtsbeschluss|Gerichtsentscheidungen]] das [[Rechtsmittel]] Beschwerden im Interesse der [[Regress der Staatskasse|Staatskasse]] einlegen, § 304 FamFG. Diese müssen zwingend in elektronischer Form erfolgen, § 14b FamFG.
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Bei einer Rechtsbeschwerde zum BGH muss auch die Staatskasse durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt, also einen Volljuristen, vertreten werden, § 10 Abs. 4 FamFG.
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

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