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Keine Mittellosigkeit, wenn eine zu eigenen Wohnzwecken nicht mehr benötige und vermietete '''Eigentumswohnung '''mit einem Verkehrswert von mind. 100.000 Euro lastenfrei verfügt. Ein Zeitraum von einem halben Jahr zur Vermögensverwertung ist dem Betreuer zumutbar: LG ''Schweinfurt'' FamRZ 2002, 1146
 
Keine Mittellosigkeit, wenn eine zu eigenen Wohnzwecken nicht mehr benötige und vermietete '''Eigentumswohnung '''mit einem Verkehrswert von mind. 100.000 Euro lastenfrei verfügt. Ein Zeitraum von einem halben Jahr zur Vermögensverwertung ist dem Betreuer zumutbar: LG ''Schweinfurt'' FamRZ 2002, 1146
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Ein zum Kaufpreis von 750.000 DM (ca. 380.000 €) erworbenes '''Hausgrundstück''' mit einer Grundstücksfläche von 1.143 qm und einer Wohnfläche von 135 qm ist auch für eine 5köpfige Familie mit einem schwerstbehinderten Kind nicht mehr angemessen i.S. von  § 90 Abs. 2 SGB XII: VG ''Braunschweig'' ZfF 2000, 189
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Ein zum Kaufpreis von 750.000 DM (ca. 380.000 €) erworbenes '''Hausgrundstück''' mit einer [[Grundstück]]sfläche von 1.143 qm und einer Wohnfläche von 135 qm ist auch für eine 5köpfige Familie mit einem schwerstbehinderten Kind nicht mehr angemessen i.S. von  § 90 Abs. 2 SGB XII: VG ''Braunschweig'' ZfF 2000, 189
    
Nur ein selbstgenutzes '''Familienheim''' ist Schonvermögen. Sonstige Hausgrundstücke sind zu verwerten, ggf. durch Beleihung: OLG'' Koblenz'' FamRZ 2005, 468
 
Nur ein selbstgenutzes '''Familienheim''' ist Schonvermögen. Sonstige Hausgrundstücke sind zu verwerten, ggf. durch Beleihung: OLG'' Koblenz'' FamRZ 2005, 468
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