Die geistliche Seelsorgearbeit in Krankenhäusern, Pflege- und [[Altenheim]]en in Deutschland ist wegen der Religionsausübungsfreiheit hier [[Grundrechte|grundrechtlich geschützt]]. Zum traditionell üblichen und vom gläubigen Menschen gewünschten seelsorgerischen Handeln gehören Besuche, Andachten, Zuhören und [[Schweigepflicht|Schweigen]] während der persönlichen Begegnung. Es geht dabei immer um die kranken und/oder alten Menschen, die in konkreten seelischen Nöten sind. | Die geistliche Seelsorgearbeit in Krankenhäusern, Pflege- und [[Altenheim]]en in Deutschland ist wegen der Religionsausübungsfreiheit hier [[Grundrechte|grundrechtlich geschützt]]. Zum traditionell üblichen und vom gläubigen Menschen gewünschten seelsorgerischen Handeln gehören Besuche, Andachten, Zuhören und [[Schweigepflicht|Schweigen]] während der persönlichen Begegnung. Es geht dabei immer um die kranken und/oder alten Menschen, die in konkreten seelischen Nöten sind. |