Erst hierdurch bleibt der nach den Grundsätzen der medizinischen Heilkunst korrekt durchgeführte [[Heilbehandlung|ärztliche Eingriff]], der sonst eine [[wikipedia:de:Körperverletzung|Körperverletzung]] darstellt ({{Zitat de §|223|stgb}} StGB), straffrei ({{Zitat de §|228|stgb}} StGB). Die Einwilligungsfähigkeit wird seit 1.9.2009 ausdrücklich in § 1827 BGB genannt (im Rahmen der Neuregelungen der [[Patientenverfügung]]), sowie seit 26.2.2013 in § 630d BGB (Behandlungsvertrag). | Erst hierdurch bleibt der nach den Grundsätzen der medizinischen Heilkunst korrekt durchgeführte [[Heilbehandlung|ärztliche Eingriff]], der sonst eine [[wikipedia:de:Körperverletzung|Körperverletzung]] darstellt ({{Zitat de §|223|stgb}} StGB), straffrei ({{Zitat de §|228|stgb}} StGB). Die Einwilligungsfähigkeit wird seit 1.9.2009 ausdrücklich in § 1827 BGB genannt (im Rahmen der Neuregelungen der [[Patientenverfügung]]), sowie seit 26.2.2013 in § 630d BGB (Behandlungsvertrag). |