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===Prozessunfähigkeit===
 
===Prozessunfähigkeit===
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Betreute mit Einwilligungfsvorbehalt sind in dessen Gültigkeitsbereich prozessunfähig {§ 52 ZPO).
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Betreute mit Einwilligungsvorbehalt sind in dessen Gültigkeitsbereich prozessunfähig {§ 52 ZPO; siehe auch: [[Prozessfähigkeit]]).
    
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