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Mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) hat die Justiz eine eigene elektronische - '''kritische''' - Kommunikationsinfrastruktur für den elektronischen [[Rechtsverkehr in Deutschland|Rechtsverkehr]] (ERV) geschaffen. Weder für [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtliche Betreuer]] noch [[Berufsbetreuer]] gibt es bisher eine [[Nutzungspflicht|Pflicht zur Nutzung]] des EGVP (via eBo oder MJP). Die [[Jahresbericht]]e können weiterhin papierhaft eingereicht werden. Allerdings ist die elektronische Einreichung des gesamten Schriftverkehrs bundesweit bei allen Gerichten via eBo oder MJP zulässig.
 
Mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) hat die Justiz eine eigene elektronische - '''kritische''' - Kommunikationsinfrastruktur für den elektronischen [[Rechtsverkehr in Deutschland|Rechtsverkehr]] (ERV) geschaffen. Weder für [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtliche Betreuer]] noch [[Berufsbetreuer]] gibt es bisher eine [[Nutzungspflicht|Pflicht zur Nutzung]] des EGVP (via eBo oder MJP). Die [[Jahresbericht]]e können weiterhin papierhaft eingereicht werden. Allerdings ist die elektronische Einreichung des gesamten Schriftverkehrs bundesweit bei allen Gerichten via eBo oder MJP zulässig.
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[[Nordrhein-Westfalen|NRW]] beabsichtigt außerdem, eine Pflicht zur elektronischen Antragstellung für [[Betreuervergütung|Vergütungsanträge]] einzuführen (§ 292 Abs. 6 FamFG).
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Zum Schriftverkehr von Berufsbetreuern mit Gerichten vertritt nunmehr das Landgericht Augsburg die Ansicht, dass auch hier der elektronische Weg verbindlich ist: LG Augsburg, Beschluss vom 9. Januar 2025 – 53 T 4110/24 e.
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[[Nordrhein-Westfalen|NRW]] beabsichtigt außerdem, eine Pflicht zur elektronischen Antragstellung für [[Betreuervergütung|Vergütungsanträge]] einzuführen (§ 292 Abs. 6 FamFG). In NRW sind Berufsbetreuer ab 1.7.26 verpflichtet, Pauschalvergütungsanträge nur noch auf speziellen einheitlichen Vordrucken und auf elektronischem Weg einzureichen.
    
==Verpflichtende Verwendung für Beschwerdeschriften==
 
==Verpflichtende Verwendung für Beschwerdeschriften==

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