Änderungen

K
Zeile 61: Zeile 61:  
'''Wichtigster Teil des Angebotes ist ein Gesprächsprozess.''' Dieser ist vorrangig mit dem Betreuten zu führen, weitere Personen wie z.B. Angehörige, Personal der Einrichtung, der Hausarzt und der Betreuer sollen beteiligt werden, besonders dann, wenn der Betreute es wünscht. Der Gesprächsprozess ist ergebnisoffen.  
 
'''Wichtigster Teil des Angebotes ist ein Gesprächsprozess.''' Dieser ist vorrangig mit dem Betreuten zu führen, weitere Personen wie z.B. Angehörige, Personal der Einrichtung, der Hausarzt und der Betreuer sollen beteiligt werden, besonders dann, wenn der Betreute es wünscht. Der Gesprächsprozess ist ergebnisoffen.  
   −
Geschäftsfähigkeit oder Einwilligungsfähigkeit sind für den Gesprächsprozess an sich nicht erforderlich, jedoch gegebenenfalls zur Erstellung von unten genannten Dokumenten. Bei nicht einwilligungsfähigen Betreuten wird der Betreuer vorab über den Beratungsprozess informiert und in den Gesprächsprozess mit einbezogen.
+
[[Geschäftsfähigkeit]] oder [[Einwilligungsfähigkeit]] sind für den Gesprächsprozess an sich nicht erforderlich, jedoch gegebenenfalls zur Erstellung von unten genannten Dokumenten. Bei nicht einwilligungsfähigen Betreuten wird der Betreuer vorab über den Beratungsprozess informiert und in den Gesprächsprozess mit einbezogen.
      Zeile 70: Zeile 70:  
* Fragen zu Möglichkeiten der Notfallmedizin
 
* Fragen zu Möglichkeiten der Notfallmedizin
 
* Informationen zu Sterbebegleitung und Palliativversorgung
 
* Informationen zu Sterbebegleitung und Palliativversorgung
−
* Überprüfung / Überarbeitung einer bestehenden Patientenverfügung
+
* Überprüfung / Überarbeitung einer bestehenden [[Patientenverfügung]]
 
* erstmalige Erstellung einer Patientenverfügung
 
* erstmalige Erstellung einer Patientenverfügung
 
* Überprüfung / Erstellung eines Notfallbogens
 
* Überprüfung / Erstellung eines Notfallbogens
−
* bei Personen ohne Betreuer: Überprüfung / Erstellung einer Betreuungsverfügung
+
* bei Personen ohne Betreuer: Überprüfung / Erstellung einer [[Betreuungsverfügung]]
−
* bei Personen ohne Betreuer: Information über Vorsorgevollmachten
+
* bei Personen ohne Betreuer: Information über [[Vorsorgevollmacht]]en
    
Welche der o.g. Inhalte besprochen werden, ist von der individuellen Situation des Betreuten abhängig.
 
Welche der o.g. Inhalte besprochen werden, ist von der individuellen Situation des Betreuten abhängig.
Zeile 83: Zeile 83:  
'''Fallbesprechung'''
 
'''Fallbesprechung'''
   −
Im Gesprächsprozess kann sich zeigen, dass eine Fallbesprechung hilfreich ist, um auf Grundlage der individuellen Bedürfnisse die Behandlung und Versorgung in der letzten Lebensphase vorzubereiten. In die Fallbesprechung sind einzubeziehen: Betreute*r, Betreuer*in, Gesprächsbegleiter*in, behandelnder Arzt. Auf Wunsch oder mit Zustimmung können auch Angehörige, Bevollmächtigte, Personal der Einrichtung oder andere Vertrauenspersonen beteiligt werden.
+
Im Gesprächsprozess kann sich zeigen, dass eine Fallbesprechung hilfreich ist, um auf Grundlage der individuellen Bedürfnisse die Behandlung und Versorgung in der letzten Lebensphase vorzubereiten. In die Fallbesprechung sind einzubeziehen: Betreute*r, Betreuer*in, Gesprächsbegleiter*in, behandelnder Arzt. Auf Wunsch oder mit Zustimmung können auch Angehörige, Bevollmächtigte, Personal der Einrichtung oder andere [[Vertrauensperson]]en beteiligt werden.
     
7.537

Bearbeitungen