Das betrifft einerseits Umstände, die die [[Betreuerbestellung|Bestellung eines Betreuers]] oder eine andere Maßnahme in [[Betreuungssachen]] erforderlich machen (bei erheblicher Gefahr im Sinne von § 1821 Abs. 3 Nr. 1 BGB). | Das betrifft einerseits Umstände, die die [[Betreuerbestellung|Bestellung eines Betreuers]] oder eine andere Maßnahme in [[Betreuungssachen]] erforderlich machen (bei erheblicher Gefahr im Sinne von § 1821 Abs. 3 Nr. 1 BGB). |