Die [[Maßregeln der Besserung und Sicherung|strafrechtlichen Sicherungsmaßregeln]] waren als rein präventive Maßnahme zur Wiederherstellung bzw. zum Erhalt der Inneren Sicherheit im Staat erstmalig durch das sogenannte Gewohnheitsverbrechergesetz aus dem Jahr 1933 in das Rechtsfolgensystem des deutschen Strafgesetzbuches eingefügt worden. Nach der Befreiung vom Nationalsozialismus wurden diese Normen mehrfach geändert und den fortschreitenden aufgeklärt-kriminologischen Erkenntnissen auf dem Gebiet der chronischen Kriminalität des Menschen angepasst. Die deutschen Strafrechtskommentare in Buchform dokumentieren diese neuzeitliche Rechtsentwicklung für rechtswissenschaftlich Interessierte. | Die [[Maßregeln der Besserung und Sicherung|strafrechtlichen Sicherungsmaßregeln]] waren als rein präventive Maßnahme zur Wiederherstellung bzw. zum Erhalt der Inneren Sicherheit im Staat erstmalig durch das sogenannte Gewohnheitsverbrechergesetz aus dem Jahr 1933 in das Rechtsfolgensystem des deutschen Strafgesetzbuches eingefügt worden. Nach der Befreiung vom Nationalsozialismus wurden diese Normen mehrfach geändert und den fortschreitenden aufgeklärt-kriminologischen Erkenntnissen auf dem Gebiet der chronischen Kriminalität des Menschen angepasst. Die deutschen Strafrechtskommentare in Buchform dokumentieren diese neuzeitliche Rechtsentwicklung für rechtswissenschaftlich Interessierte. |