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Zum Tod des Vollmachtgebers: Abweichende Rechtsprechung zu § 672 BGB:
 
Zum Tod des Vollmachtgebers: Abweichende Rechtsprechung zu § 672 BGB:
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OLG Hamm, Beschluss vom 17.09.2002, 15 W 338/02, FamRZ 2003, 324 = NJW-RR 2003, 800 = OLGR 2003, 44
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'''OLG Hamm, Beschluss vom 17.09.2002, 15 W 338/02''', FamRZ 2003, 324 = NJW-RR 2003, 800 = OLGR 2003, 44 = DNotZ 2003, 120 = WM 2003, 2066:
    
Eine Altersvorsorgevollmacht, deren zugrunde liegendes Auftragsverhältnis darauf zugeschnitten ist, dem Bevollmächtigten für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit des Vollmachtgebers eine rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht einzuräumen, die uneingeschränkt der gesetzlichen Vertretungsmacht eines für alle Angelegenheiten des Betreuten bestellten Betreuers entspricht, erlischt mit dem Tode des Vollmachtgebers auch für den Bereich der Vermögensverwaltung.
 
Eine Altersvorsorgevollmacht, deren zugrunde liegendes Auftragsverhältnis darauf zugeschnitten ist, dem Bevollmächtigten für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit des Vollmachtgebers eine rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht einzuräumen, die uneingeschränkt der gesetzlichen Vertretungsmacht eines für alle Angelegenheiten des Betreuten bestellten Betreuers entspricht, erlischt mit dem Tode des Vollmachtgebers auch für den Bereich der Vermögensverwaltung.