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Rechtsprechung:
 
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'''OLG München, Beschluss vom 17.11.2005, 33 Wx 170/05, 33 Wx 180/05''':
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'''OLG München, Beschluss vom 17.11.2005, 33 Wx 170/05, 33 Wx 180/05''', FamRZ 2006, 729 (Ls.):
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1. Eine anwaltliche Verfahrensvollmacht „in Sachen Betreuung” befugt im Zweifel auch zur Vertretung in einem zivilrechtlichen [[Unterbringungsverfahren]]
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# Eine anwaltliche Verfahrensvollmacht „in Sachen Betreuung” befugt im Zweifel auch zur Vertretung in einem zivilrechtlichen [[Unterbringungsverfahren]]
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# Eine gerichtlich genehmigte [[Unterbringung]] durch einen Betreuer mit dem entsprechenden [[Aufgabenkreis]] kann nicht allein mit der Begründung angefochten werden, der Betroffene habe Dritten eine umfassende Vorsorgevollmacht erteilt.
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2. Eine gerichtlich genehmigte Unterbringung durch einen Betreuer mit dem entsprechenden Aufgabenkreis kann nicht allein mit der Begründung angefochten werden, der Betroffene habe Dritten eine umfassende Vorsorgevollmacht erteilt.
      
== Form der Vorsorgevollmacht ==
 
== Form der Vorsorgevollmacht ==