| − | Seit dem 01.07.2024 arbeitet der Digitalbeirat der Gesellschaft für Telematik (gematik) gemäß § 318a SGB V an den wichtigen Aufgaben [[Datenschutz]], Datensicherheit und Nutzerfreundlichkeit (usability) der deutschen Telematikinfrastruktur. Gesetzliche Beiratsmitglieder sind das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die/der Bundesbeauftragte für den [[Datenschutz]] und die [[Grundrechte|Informationsfreiheit]]. Die Telematikinfrastruktur für Deutschland ist im 11. Kapitel des 5. Buches des Deutschen Sozialgesetzbuches umfassend gesetzlich geregelt (ab § 306 SGB V). | + | Seit dem 01.07.2024 arbeitet der Digitalbeirat der Gesellschaft für Telematik (gematik) gemäß § 318a SGB V an den wichtigen Aufgaben [[Datenschutz]], Datensicherheit und Nutzerfreundlichkeit (usability) der deutschen Telematikinfrastruktur. Gesetzliche Beiratsmitglieder sind das Bundesamt für [[IT-Sicherheit|Sicherheit in der Informationstechnik]] (BSI) und die/der Bundesbeauftragte für den [[Datenschutz]] und die [[Grundrechte|Informationsfreiheit]]. Die Telematikinfrastruktur für Deutschland ist im 11. Kapitel des 5. Buches des Deutschen Sozialgesetzbuches umfassend gesetzlich geregelt (ab § 306 SGB V). |