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In den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts nahmen die ersten privatrechtlichen Rundfunksender ihre kommerzielle Medienarbeit auch in Deutschland auf. Es entwickelte sich aus dem anfänglichen Konkurrenzkampf die vom Bundesverfassungsgericht durch mehrere Gerichtsurteile „abgesegnete“ duale Rundfunkordnung für Deutschland, die im Interesse der staatlichen Aufgabe „Daseinsvorsorge“ liegt. Die Rundfunkfreiheit soll in Deutschland und Europa der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung dienen. Diese vollzieht sich in einer Demokratie in einem weitgehend staatsfreien Kommunikationsprozess. Erkennbaren Verfassungsfeinden muss im Rundfunk jedoch Einhalt geboten werden (können), denn der Rundfunk gehört zu den allgemein zugänglichen Informationsquellen, die für das [[Grundrechte|Grundrecht]] auf Informationsfreiheit elementar sind.
 
In den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts nahmen die ersten privatrechtlichen Rundfunksender ihre kommerzielle Medienarbeit auch in Deutschland auf. Es entwickelte sich aus dem anfänglichen Konkurrenzkampf die vom Bundesverfassungsgericht durch mehrere Gerichtsurteile „abgesegnete“ duale Rundfunkordnung für Deutschland, die im Interesse der staatlichen Aufgabe „Daseinsvorsorge“ liegt. Die Rundfunkfreiheit soll in Deutschland und Europa der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung dienen. Diese vollzieht sich in einer Demokratie in einem weitgehend staatsfreien Kommunikationsprozess. Erkennbaren Verfassungsfeinden muss im Rundfunk jedoch Einhalt geboten werden (können), denn der Rundfunk gehört zu den allgemein zugänglichen Informationsquellen, die für das [[Grundrechte|Grundrecht]] auf Informationsfreiheit elementar sind.
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Da der Rundfunk in Deutschland der freien und umfassenden Meinungsbildung dienen soll, muss die Vielfalt der bestehenden Meinungen auch in möglichster Breite und Vollständigkeit in der Grundversorgung und Selbstverwaltung (= Intendant, Rundfunkrat, Verwaltungsrat) durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ihren Ausdruck finden (BVerfGE 57, 296 (320); BVerfGE 73, 118 (152)). Gerade die [[Vulnerabilität|vulnerablen Gruppen]] der Gesellschaft sind bzw. wären auf vertrauenswürdige und kostenlose Informationen zu ihren unterschiedlichsten Problemlagen durch den Rundfunk als Quelle angewiesen, denn für private Sender sind diese Menschen als weitgehend [[Mittellosigkeit|mittellose]] Medienkunden nicht sehr attraktiv.
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Da der Rundfunk in Deutschland der freien und umfassenden Meinungsbildung dienen soll, muss die Vielfalt der bestehenden Meinungen auch in möglichster Breite und Vollständigkeit in der Grundversorgung und Selbstverwaltung (= Intendant, Rundfunkrat, Verwaltungsrat) durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ihren Ausdruck finden ( BVerfGE 57, 296 (320); BVerfGE 73, 118 (152)). Gerade die [[Vulnerabilität|vulnerablen Gruppen]] der Gesellschaft sind bzw. wären auf vertrauenswürdige und kostenlose Informationen zu ihren unterschiedlichsten Problemlagen durch den Rundfunk als Quelle angewiesen, denn für private Sender sind diese Menschen als weitgehend [[Mittellosigkeit|mittellose]] Medienkunden nicht sehr attraktiv.
    
==Befreiung vom Rundfunkbeitrag==
 
==Befreiung vom Rundfunkbeitrag==
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