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Häufig haben Betreuer für betreute Menschen eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beim Beitragsservice zu stellen.  
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Häufig haben [[Betreuer]] für betreute Menschen eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beim Beitragsservice zu stellen.  
    
Bislang konnte eine rückwirkende Befreiung nicht erfolgen, auch wenn die Betroffenen krankheitsbedingt zum Stellen des Antrags nicht in der Lage waren.  
 
Bislang konnte eine rückwirkende Befreiung nicht erfolgen, auch wenn die Betroffenen krankheitsbedingt zum Stellen des Antrags nicht in der Lage waren.  
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