Das Ergebnis des MDK-Gutachtens ist die Empfehlung zum notwendigen Pflegegrad und zu den erforderlichen Hilfsmitteln. Der Begutachtete oder sein Bevollmächtigter bzw. [[Betreuer]] hat mit einer Monatsfrist ein [[Widerspruchsrecht]] bei der Pflegekasse. Derzeit gibt es in Deutschland fünf (5) unterschiedliche Pflegegrade. Zum richtigen Erfassen des Pflegegrades werden von den Gutachtern sechs Lebensbereiche betrachtet und unterschiedlich gewichtet: Mobilität, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen und die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. | Das Ergebnis des MDK-Gutachtens ist die Empfehlung zum notwendigen Pflegegrad und zu den erforderlichen Hilfsmitteln. Der Begutachtete oder sein Bevollmächtigter bzw. [[Betreuer]] hat mit einer Monatsfrist ein [[Widerspruchsrecht]] bei der Pflegekasse. Derzeit gibt es in Deutschland fünf (5) unterschiedliche Pflegegrade. Zum richtigen Erfassen des Pflegegrades werden von den Gutachtern sechs Lebensbereiche betrachtet und unterschiedlich gewichtet: Mobilität, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen und die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. |