Es gibt verschiedene Aufgabenkreise, die nach Bedarf und gerichtlich festgelegt von der rechtlichen Betreuung abgedeckt werden müssen. Die Aufgabe von Betreuer:innen nach § 1821 BGB liegt darin die betreue Person so zu unterstützen, dass diese Angelegenheiten selbst rechtlich besorgen kann. Hierzu müssen die Wünsche der betreuten Person festgestellt werden, um die Unterstützung im Rahmen der Möglichkeiten anzupassen. Betreuer:innen machen nur Gebrauch von der Vertretungsmacht § 1823 BGB, wenn dies erforderlich ist. | Es gibt verschiedene Aufgabenkreise, die nach Bedarf und gerichtlich festgelegt von der rechtlichen Betreuung abgedeckt werden müssen. Die Aufgabe von Betreuer:innen nach § 1821 BGB liegt darin die betreue Person so zu unterstützen, dass diese Angelegenheiten selbst rechtlich besorgen kann. Hierzu müssen die Wünsche der betreuten Person festgestellt werden, um die Unterstützung im Rahmen der Möglichkeiten anzupassen. Betreuer:innen machen nur Gebrauch von der Vertretungsmacht § 1823 BGB, wenn dies erforderlich ist. |