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Eine Reihe von Entscheidungen des Betreuers, die für den Betreuten von besonderer Bedeutung sind, dürfen darüber hinaus nur mit [[Genehmigungspflichten|Genehmigung des Betreuungsgerichtes]] getroffen werden .
 
Eine Reihe von Entscheidungen des Betreuers, die für den Betreuten von besonderer Bedeutung sind, dürfen darüber hinaus nur mit [[Genehmigungspflichten|Genehmigung des Betreuungsgerichtes]] getroffen werden .
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An diesen Anforderungen scheitern viele Betreuer, da sie häufig nicht mehr Verwaltungs- und Buchhaltungskenntnisse haben als der Durchschnittsbürger. In diesem Bereich der Beratung und Unterstützung empfiehlt sich eine enge Zusammenarbeit mit den [[Rechtspfleger]]n der [[Betreuungsgericht]]e, die ja ihrerseits eine Unterstützungspflicht haben.
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An diesen Anforderungen scheitern viele Betreuer, da sie häufig nicht mehr Verwaltungs- und Buchhaltungskenntnisse haben als der Durchschnittsbürger. In diesem Bereich der Beratung und Unterstützung empfiehlt sich eine enge Zusammenarbeit mit den [[Rechtspfleger]]n der [[Betreuungsgericht]]e, die ja ihrerseits eine [[Unterstützungspflicht]] haben.
    
Die Unterstützung durch den Verein (bzw. durch die [[Betreuungsbehörde]]) besteht hier in der Regel in der Hilfe beim Zusammenstellen der Belege, der gemeinsamen Erarbeitung einer geeigneten Gliederung, im Zurverfügungstellen geeigneter [[Formulare|Mustervordrucke]] für Einnahmen- und Ausgabenaufstellungen sowie in Formulierungshilfen bei den Berichten über die persönlichen Angelegenheiten des Betreuten.
 
Die Unterstützung durch den Verein (bzw. durch die [[Betreuungsbehörde]]) besteht hier in der Regel in der Hilfe beim Zusammenstellen der Belege, der gemeinsamen Erarbeitung einer geeigneten Gliederung, im Zurverfügungstellen geeigneter [[Formulare|Mustervordrucke]] für Einnahmen- und Ausgabenaufstellungen sowie in Formulierungshilfen bei den Berichten über die persönlichen Angelegenheiten des Betreuten.
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