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====Hilfe bei Aufwendungsersatz/Vergütung====
 
====Hilfe bei Aufwendungsersatz/Vergütung====
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Betreuer können für Ihre Tätigkeit [[Aufwendungsersatz]] gemäß § 1877 BGB oder unter bestimmten Voraussetzungen [[Betreuervergütung|Vergütungsansprüche]] als Aufwandspauschalen gemäß § 1878 BGB geltend machen. Die Ansprüche richten sich gegen das Vermögen des Betreuten, bei Mittellosigkeit gegen die Staatskasse (Justizhaushalt), sofern es sich nicht um eine [[Ermessensvergütung]] handelt.
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Betreuer können für Ihre Tätigkeit [[Aufwendungsersatz]] gemäß § 1877 BGB oder unter bestimmten Voraussetzungen [[Betreuervergütung|Vergütungsansprüche]] als Aufwandspauschalen gemäß § 1878 BGB geltend machen. Die Ansprüche richten sich gegen das Vermögen des Betreuten, bei [[Mittellosigkeit]] gegen die Staatskasse (Justizhaushalt), sofern es sich nicht um eine [[Ermessensvergütung]] handelt.
    
Zu dieser Aufgabe gehört die Hilfe bei der Formulierung entsprechender Anträge an das Betreuungsgericht, außerdem Hinweise auf mögliche [[Rechtsmittel]] gegen ablehnende Entscheidungen des Gerichtes. Auch gehört dazu der Hinweis auf eine etwaige [[Betreuungskosten im Steuerrecht|Steuerpflicht]] der [[Aufwandspauschale]] und der [[Betreuervergütung]].
 
Zu dieser Aufgabe gehört die Hilfe bei der Formulierung entsprechender Anträge an das Betreuungsgericht, außerdem Hinweise auf mögliche [[Rechtsmittel]] gegen ablehnende Entscheidungen des Gerichtes. Auch gehört dazu der Hinweis auf eine etwaige [[Betreuungskosten im Steuerrecht|Steuerpflicht]] der [[Aufwandspauschale]] und der [[Betreuervergütung]].
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