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Der Begriff Vertreterverfügung ist teilweise durchaus gebräuchlich. Er erzeugt eine begriffliche Nähe zum Wort [[Patientenverfügung]]. Dies ist insofern irreführend, als dass der Vertreter (Betreuer/Bevollmächtigter) in der Vertreterdokumentation eben den (mutmaßlichen) Willen des Betreuten dokumentiert bzw. darüber Zeugnis ablegt und eben nicht selbst etwas verfügt.
 
Der Begriff Vertreterverfügung ist teilweise durchaus gebräuchlich. Er erzeugt eine begriffliche Nähe zum Wort [[Patientenverfügung]]. Dies ist insofern irreführend, als dass der Vertreter (Betreuer/Bevollmächtigter) in der Vertreterdokumentation eben den (mutmaßlichen) Willen des Betreuten dokumentiert bzw. darüber Zeugnis ablegt und eben nicht selbst etwas verfügt.
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==Siehe auch==
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* [[Dokumentationspflicht]]
    
== Literatur ==
 
== Literatur ==
 
* Schlott, Günther und Mank, Dieter: Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase. 2. Auflage. Kapitel 14 "Die Vertreterdokumentation"  
 
* Schlott, Günther und Mank, Dieter: Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase. 2. Auflage. Kapitel 14 "Die Vertreterdokumentation"  
 
* Rixen, Stefan: Rechtliche Grundlagen der Vertreterverfügung. In: Coors, Jox, in der Schmitten (Hrsg.): Advance Care Planning. Von der Patientenverfügung zur gesundheitlichen Vorausplanung.
 
* Rixen, Stefan: Rechtliche Grundlagen der Vertreterverfügung. In: Coors, Jox, in der Schmitten (Hrsg.): Advance Care Planning. Von der Patientenverfügung zur gesundheitlichen Vorausplanung.
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