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* einer auf unbestimmte Zeit oder dauerhaft nicht einwilligungsfähigen Person  
 
* einer auf unbestimmte Zeit oder dauerhaft nicht einwilligungsfähigen Person  
 
* für den Fall künftiger gesundheitlicher Krisen  
 
* für den Fall künftiger gesundheitlicher Krisen  
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* durch den Bevollmächtigten oder Betreuer ("Vertreter") gemäß § 1901a Abs. 2 Satz 1 BGB.
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* durch den Bevollmächtigten oder Betreuer ("Vertreter") gemäß § 1827 Abs. 2 Satz 1 BGB.
    
Sie kommt vor allem dann zum Tragen, wenn der Vertreter in einer akuten Situation nicht erreichbar ist und keine konkreten Hinweise für eine andere Beurteilung des Willens des Betroffenen vorliegen.
 
Sie kommt vor allem dann zum Tragen, wenn der Vertreter in einer akuten Situation nicht erreichbar ist und keine konkreten Hinweise für eine andere Beurteilung des Willens des Betroffenen vorliegen.
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* Aussagen einer Patientenverfügung (die z.B. aber die aktuelle Gesundheitssituation nicht ausreichend berücksichtigt)
 
* Aussagen einer Patientenverfügung (die z.B. aber die aktuelle Gesundheitssituation nicht ausreichend berücksichtigt)
 
* Behandlungswünsche (frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen, die Festlegungen für konkrete Situationen enthalten)
 
* Behandlungswünsche (frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen, die Festlegungen für konkrete Situationen enthalten)
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* der Mutmaßliche Wille (Der aufgrund konkreter Anhaltspunkte ermittelt wurde, z.B. aufgrund verbaler oder nonverbaler Äußerungen oder vom Betreuten bekannter Einstellungen, Vorstellungen und Werte. Es ist geboten, festzuhalten, woher dieses Wissen über die Person stammt.)
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* der mutmaßliche Wille, der aufgrund konkreter Anhaltspunkte ermittelt wurde, z.B. aufgrund verbaler oder nonverbaler Äußerungen oder bekannter Einstellungen, Vorstellungen und Werte des Betreuten. Es ist geboten, festzuhalten, woher dieses Wissen über die Person stammt.
    
Eine Vertreterdokumentation kann vom Betreuer erstellt werden. Sie kann auch im Rahmen einer [[Gesundheitliche Versorgungsplanung|Gesundheitlichen Versorgungsplanung]] mit professioneller Begleitung erstellt werden.
 
Eine Vertreterdokumentation kann vom Betreuer erstellt werden. Sie kann auch im Rahmen einer [[Gesundheitliche Versorgungsplanung|Gesundheitlichen Versorgungsplanung]] mit professioneller Begleitung erstellt werden.
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Der Begriff Vertreterverfügung ist teilweise durchaus gebräuchlich. Er erzeugt eine begriffliche Nähe zum Wort [[Patientenverfügung]]. Dies ist insofern irreführend, als dass der Vertreter (Betreuer/Bevollmächtigter) in der Vertreterdokumentation eben den (mutmaßlichen) Willen des Betreuten dokumentiert bzw. darüber Zeugnis ablegt und eben nicht selbst etwas verfügt.
 
Der Begriff Vertreterverfügung ist teilweise durchaus gebräuchlich. Er erzeugt eine begriffliche Nähe zum Wort [[Patientenverfügung]]. Dies ist insofern irreführend, als dass der Vertreter (Betreuer/Bevollmächtigter) in der Vertreterdokumentation eben den (mutmaßlichen) Willen des Betreuten dokumentiert bzw. darüber Zeugnis ablegt und eben nicht selbst etwas verfügt.
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== Beispiele für Vertreterdokumentationen ==
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* [https://www.div-bvp.de/implementieren/#BVP-mit-Vertretern DIV-BVP]
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* [https://www.palliativstiftung.de/publikationen/vorsorgemappe/ Deutsche Palliativstiftung] [https://www.palliativstiftung.de/fileadmin/downloads/publikationen/Vorsorgemappe/Vorsorgemappe_2020/5_Vertreterverf%C3%BCgung_2020_Web_26_05_2020.pdf Vordruck als PDF]
      
== Literatur ==
 
== Literatur ==
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* Schlott, Günther und Mank, Dieter: Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase. 2. Auflage. Kapitel 14 "Die Vertreterdokumentation" [http://bsimgx.schluetersche.de/upload8884100526749917692.pdf Als PDF verfügbar, ab Seite 42]
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* Schlott, Günther und Mank, Dieter: Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase. 2. Auflage. Kapitel 14 "Die Vertreterdokumentation"  
 
* Rixen, Stefan: Rechtliche Grundlagen der Vertreterverfügung. In: Coors, Jox, in der Schmitten (Hrsg.): Advance Care Planning. Von der Patientenverfügung zur gesundheitlichen Vorausplanung.
 
* Rixen, Stefan: Rechtliche Grundlagen der Vertreterverfügung. In: Coors, Jox, in der Schmitten (Hrsg.): Advance Care Planning. Von der Patientenverfügung zur gesundheitlichen Vorausplanung.
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