1992 sollte Schluss mit dieser Beschränkung der persönlichen Entfaltungsfreiheit sein. Das Betreuungsgesetz änderte auch das [[wikipedia:de:Ehegesetz|Ehegesetz]]; abgestellt wurde ab diesem Zeitpunkt nur noch auf die [[Geschäftsfähigkeit]]; speziell bezogen auf diese Frage seither inoffiziell als [[Ehefähigkeit|Ehegeschäftsfähigkeit]] bezeichnet. Einwilligungsvorbehalte durften sich ausdrücklich nicht auf die [[wikipedia:de:Eheschließung|Eheschließung]] beziehen. | 1992 sollte Schluss mit dieser Beschränkung der persönlichen Entfaltungsfreiheit sein. Das Betreuungsgesetz änderte auch das [[wikipedia:de:Ehegesetz|Ehegesetz]]; abgestellt wurde ab diesem Zeitpunkt nur noch auf die [[Geschäftsfähigkeit]]; speziell bezogen auf diese Frage seither inoffiziell als [[Ehefähigkeit|Ehegeschäftsfähigkeit]] bezeichnet. Einwilligungsvorbehalte durften sich ausdrücklich nicht auf die [[wikipedia:de:Eheschließung|Eheschließung]] beziehen. |