Tagtäglich werden in Deutschland und der Europäischen Union tausende von Verwaltungsakten erlassen, deren Rechtmäßigkeit nicht in Zweifel gezogen wird. Aber es kommt auch vor, dass ein Verwaltungsakt (zum Beispiel ein Gebührenbescheid) tatsächlich oder nach Auffassung des Betroffenen rechtswidrig ist. Das erste und einfachste [[Rechtsmittel]] zur Hemmung der Rechtswirksamkeit eines Verwaltungsakts im deutschen Verwaltungsrecht ist der schriftliche Widerspruch. Er hat meist eine aufschiebende Wirkung bis zum Erlass des Widerspruchsbescheids. | Tagtäglich werden in Deutschland und der Europäischen Union tausende von Verwaltungsakten erlassen, deren Rechtmäßigkeit nicht in Zweifel gezogen wird. Aber es kommt auch vor, dass ein Verwaltungsakt (zum Beispiel ein Gebührenbescheid) tatsächlich oder nach Auffassung des Betroffenen rechtswidrig ist. Das erste und einfachste [[Rechtsmittel]] zur Hemmung der Rechtswirksamkeit eines Verwaltungsakts im deutschen Verwaltungsrecht ist der schriftliche Widerspruch. Er hat meist eine aufschiebende Wirkung bis zum Erlass des Widerspruchsbescheids. |