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Informationspflichten sieht der demokratische Gesetzgeber vor allem zum '''Verbraucherschutz''' und im Sozialrecht vor.  
 
Informationspflichten sieht der demokratische Gesetzgeber vor allem zum '''Verbraucherschutz''' und im Sozialrecht vor.  
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Alle Sozialleistungsträger haben nach § 15 SGB I Auskunft über die Ansprüche, die den Bürger/innen zustehen, zu geben. Diese Ansprüche kann der Betreuer stellvertretend wahrnehmen.
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Alle Sozialleistungsträger haben nach § 15 SGB I Auskunft über die Ansprüche, die den Bürger/innen zustehen, zu geben. Diese Ansprüche kann der Betreuer [[Gesetzliche Vertretung|stellvertretend wahrnehmen]].
    
Eine im Betreuungsrecht wichtige Informationspflicht wird durch § 630e BGB dem behandelnden Arzt oder der Ärztin als Aufklärungspflicht gesetzlich vorgeschrieben. Die ärztliche Aufklärung vor Abschluss des Behandlungsvertrags muss bei Betreuten auch gegenüber dem Betreuer erfolgen, da er ja den [[Behandlungsvertrag]] unterschreiben und damit auch in die Behandlung einwilligen muss. Dies gilt jedoch nur, wenn der Betreute nach Überzeugung des Arztes [[Einwilligungsfähigkeit|einwilligungsunfähig]] ist.
 
Eine im Betreuungsrecht wichtige Informationspflicht wird durch § 630e BGB dem behandelnden Arzt oder der Ärztin als Aufklärungspflicht gesetzlich vorgeschrieben. Die ärztliche Aufklärung vor Abschluss des Behandlungsvertrags muss bei Betreuten auch gegenüber dem Betreuer erfolgen, da er ja den [[Behandlungsvertrag]] unterschreiben und damit auch in die Behandlung einwilligen muss. Dies gilt jedoch nur, wenn der Betreute nach Überzeugung des Arztes [[Einwilligungsfähigkeit|einwilligungsunfähig]] ist.
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