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| | + | ==Wahlrechtsausschluss?== |
| | Unter '''Wahlrechtsausschluss''' versteht man den Ausschluss bestimmter Personen vom aktiven und passiven [[wikipedia:de:Wahlrecht|Wahlrecht]], obwohl diese an sich (vom Alter, der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz her gesehen) wahlberechtigt wären. Das grundrechtsgleiche Recht gemäß Art. 38 Abs. 1 GG betrifft direkt nur die Wahl zum Deutschen Bundestag. Dieselben Wahlrechtsgrundsätze sind aber gemäß Art. 28 Abs. 1 GG auch für Wahlen in den Bundesländern, Kreisen und Kommunen geltend. | | Unter '''Wahlrechtsausschluss''' versteht man den Ausschluss bestimmter Personen vom aktiven und passiven [[wikipedia:de:Wahlrecht|Wahlrecht]], obwohl diese an sich (vom Alter, der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz her gesehen) wahlberechtigt wären. Das grundrechtsgleiche Recht gemäß Art. 38 Abs. 1 GG betrifft direkt nur die Wahl zum Deutschen Bundestag. Dieselben Wahlrechtsgrundsätze sind aber gemäß Art. 28 Abs. 1 GG auch für Wahlen in den Bundesländern, Kreisen und Kommunen geltend. |
| | [[Bild:Wahlurne.gif|right]] | | [[Bild:Wahlurne.gif|right]] |
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| | + | ===Allgemeinheit der Wahlen=== |
| | + | Allgemeinheit bedeutet im Zusammenhang mit Wahlen, dass alle voll wahlberechtigten Deutschen die gleiche Fähigkeit besitzen sollen, aktiv zu wählen und passiv gewählt zu werden. Allgemeinheit der Wahl ist demnach ein Sonderfall der Gleichheit (Art. 3 GG) der Wahl. |
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| | + | ===Gleichheit der Wahlen=== |
| | + | Beim aktiven Wahlrecht sollen Zähl- und Erfolgswerte aller Wählerstimmen die gleiche Berücksichtigung finden. Beim passiven Wahlrecht soll Chancengleichheit für alle Wahlbewerber*innen herrschen. Der wahlrechtliche Gleichheitssatz verlangt eine rechnerisch formale Gleichbehandlung, die nur wenig Differenzierungen (z.B. Mindestalter, Wahlrechtsausschluss für verurteilte Verfassungsfeinde u.a.) verfassungsrechtlich erlaubt. |
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| | + | ===Unmittelbarkeit der Wahlen=== |
| | + | Dank der Unmittelbarkeit der Wahl werden alle Stimmen bestimmten oder bestimmbaren Wahlbewerber*innen zugerechnet, ohne dass nach der Stimmabgabe eine Zwischeninstanz nach ihrem Ermessen die Abgeordneten auswählt. Sowohl Listenwahl als auch Rotationsprinzip verletzen diese Unmittelbarkeit der Wahl in Deutschland nicht. |
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| | + | ===Freiheit der Wahlen=== |
| | + | Der Akt der Stimmabgabe muss in Deutschland frei sein von Zwang und unzulässigem Druck. Wählende dürfen sich über das Ob und das Wie ihrer Wahl frei entscheiden und zwischen verschiedenen Kandidierenden bzw. Listen auswählen. Diese Freiheit hängt mit der Geheimheit der Wahl eng zusammen. |
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| | + | ===Geheime Wahlen=== |
| | + | Niemand in Deutschland darf von einem anderen Menschen ohne dessen Willen wissen, wie er gewählt hat, gerade wählt oder später wählen wird. |
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| | ==Wahlrecht in Deutschland== | | ==Wahlrecht in Deutschland== |
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