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Davon betroffen sind also auch alle Betreuungen mit dem Aufgabenbereich „Personensorge“. Es handelt sich trotz möglicherweise weiterhin bestehender öffentlich-rechtlicher Handlungsfähigkeit des Betreuten um eine spezialgesetzlich geregelte ausschließliche Zuständigkeit, die beim Betreuer liegt und einzig und allein aus dem gerichtlichen Aufgabenkreis abgeleitet wird.  
 
Davon betroffen sind also auch alle Betreuungen mit dem Aufgabenbereich „Personensorge“. Es handelt sich trotz möglicherweise weiterhin bestehender öffentlich-rechtlicher Handlungsfähigkeit des Betreuten um eine spezialgesetzlich geregelte ausschließliche Zuständigkeit, die beim Betreuer liegt und einzig und allein aus dem gerichtlichen Aufgabenkreis abgeleitet wird.  
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Ein [[Einwilligungsvorbehalt]] ist nicht ertforderlich, um die Meldepflicht innezuhaben. Allerdings meldet das [[Betreuungsgericht]] den Meldebehörden die [[Betreuerbestellung]] nur, wenn der Aufgebankreis Aufenthaltsbestimmung mit einem Einwilligungsvorbehalt angeordnet wurde (§ 309 FamFG). Daher ist vielen Einwohnermeldebehörden nicht bekannt, dass eine Person einen Betreuer hat, der meldepflichtig ist. Die Verletzung der Meldepflicht ist eine mit Bußgeld bedrohte Ordnungswidrigkeit.
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Ein [[Einwilligungsvorbehalt]] ist nicht ertforderlich, um die Meldepflicht innezuhaben. Allerdings meldet das [[Betreuungsgericht]] den Meldebehörden die [[Betreuerbestellung]] nur, wenn der [[Aufgabenkreis]] [[Aufenthaltsbestimmung]] mit einem Einwilligungsvorbehalt angeordnet wurde (§ 309 FamFG). Daher ist vielen Einwohnermeldebehörden nicht bekannt, dass eine Person einen Betreuer hat, der meldepflichtig ist. '''Die Verletzung der Meldepflicht ist eine mit Bußgeld bedrohte Ordnungswidrigkeit.'''
    
==Meldepflicht des Betreuers im Bundesmeldegesetz ab 1.11.2015==
 
==Meldepflicht des Betreuers im Bundesmeldegesetz ab 1.11.2015==
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