Immer mehr Bewohnerinnen und Bewohner einer stationären Einrichtung sind nicht in der Lage. die Kosten für den Heimplatz aus ihrem eigenen Vermögen zu bestreiten, so dass der Sozialhilfeträger einspringen muss, um die ungedeckten Kosten zu übernehmen. Den Empfängern der Sozialhilfe bleibt in diesem Fall ein Schonvermögen von 10.000 €. | Immer mehr Bewohnerinnen und Bewohner einer stationären Einrichtung sind nicht in der Lage. die Kosten für den Heimplatz aus ihrem eigenen Vermögen zu bestreiten, so dass der Sozialhilfeträger einspringen muss, um die ungedeckten Kosten zu übernehmen. Den Empfängern der Sozialhilfe bleibt in diesem Fall ein Schonvermögen von 10.000 €. |