Die sogenannte Anhörungsrüge ist ein neues [[Rechtsmittel]] (seit 2005) gegen eine Entscheidung des Gerichts, wenn man sich in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt sieht.
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Die sogenannte Anhörungsrüge ist ein neues [[Rechtsmittel]] (seit 2005) gegen eine Entscheidung des Gerichts, wenn man sich in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt sieht. Die Anhörungsrüge ist zum Beispiel in § 44 FamFG, § 321a ZPO oder § 152a VwGO gesetzlich normiert.
'''BVerfG, Beschluss vom 26.10.2010, 1 BvR 2538/10''':
'''BVerfG, Beschluss vom 26.10.2010, 1 BvR 2538/10''':