Die sogenannte Anhörungsrüge ist ein neues [[Rechtsmittel]] (seit 2005) gegen eine Entscheidung des Gerichts, wenn man sich in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt sieht.
'''BVerfG, Beschluss vom 26.10.2010, 1 BvR 2538/10''':
'''BVerfG, Beschluss vom 26.10.2010, 1 BvR 2538/10''':