Subjektive Zulassungsvoraussetzungen zu einer Ausbildungsstätte, einem Beruf oder einem Arbeitsplatz knüpfen die entsprechende Auswahl des Bewerbers an persönliche Eigenschaften und Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen, erworbene Abschlüsse und erbrachte Leistungen – jeweils dokumentiert durch Lebenslauf, Zeugnisse und Zertifikate. Fehlen in der sozialen Marktwirtschaft Deutschlands die notwendigen behindertengerechten Ausbildungs- und Arbeitsplätze, dann können die speziellen Behindertenwerkstätten eine gewisse Berufsfreiheit für die betroffenen Menschen gewährleisten. Diese Betriebe sind dann jedoch im Wettbewerb mit den anderen, im freien Markt agierenden Wirtschaftsunternehmen nicht gleichgestellt. Sie werden daher in Deutschland durch spezielle Rechtsformen der Gemeinnützigkeit steuerrechtlich begünstigt. | Subjektive Zulassungsvoraussetzungen zu einer Ausbildungsstätte, einem Beruf oder einem Arbeitsplatz knüpfen die entsprechende Auswahl des Bewerbers an persönliche Eigenschaften und Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen, erworbene Abschlüsse und erbrachte Leistungen – jeweils dokumentiert durch Lebenslauf, Zeugnisse und Zertifikate. Fehlen in der sozialen Marktwirtschaft Deutschlands die notwendigen behindertengerechten Ausbildungs- und Arbeitsplätze, dann können die speziellen Behindertenwerkstätten eine gewisse Berufsfreiheit für die betroffenen Menschen gewährleisten. Diese Betriebe sind dann jedoch im Wettbewerb mit den anderen, im freien Markt agierenden Wirtschaftsunternehmen nicht gleichgestellt. Sie werden daher in Deutschland durch spezielle Rechtsformen der Gemeinnützigkeit steuerrechtlich begünstigt. |