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Auch bei [[Mittellosigkeit|vermögenslosen]] Betreuten in der [[Sozialhilfe]] kann eine [[Erbausschlagung]] Sinn für den Betreuer machen, da sonst der betreuungsrechtliche Verwaltungsaufwand vorübergehend unverhältnismäßig stark ansteigen würde. Dies wäre dem Betreuer eventuell nicht zuzumuten. Die [[Genehmigungspflichten|Genehmigung]] zur Ausschlagung erteilt im Einzelfall das [[Betreuungsgericht]].
 
Auch bei [[Mittellosigkeit|vermögenslosen]] Betreuten in der [[Sozialhilfe]] kann eine [[Erbausschlagung]] Sinn für den Betreuer machen, da sonst der betreuungsrechtliche Verwaltungsaufwand vorübergehend unverhältnismäßig stark ansteigen würde. Dies wäre dem Betreuer eventuell nicht zuzumuten. Die [[Genehmigungspflichten|Genehmigung]] zur Ausschlagung erteilt im Einzelfall das [[Betreuungsgericht]].
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===[[Ausschließlichkeitserklärung]] des Betreuers als Grundrechtseingriff in den Anspruch auf rechtliches Gehör des Betreuten nach Artikel 103 Absatz 1 GG?===
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Das grundrechtsgleiche Jedermannsrecht auf rechtliches Gehör vor Gericht gemäß Artikel 103 Absatz 1 GG soll dazu dienen, dass sich alle Menschen vor Erlass einer Gerichtsentscheidung mit rechtlichen Auswirkungen für sie in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zur Sache äußern können. Rechtliches Gehör setzt aber voraus, dass der Betroffene vollständig über den Verfahrensstoff informiert wird und erkennen kann, worauf es dem Gericht für seine Entscheidung ankommt. Dies ist bei Betreuten regelmäßig nicht der Fall.
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Ein Grundrechtseingriff durch die [[Ausschließlichkeitserklärung]] des Betreuers zum Zwecke der besseren [[Gesetzliche Vertretung|Stellvertretung]] des Betreuten vor Gericht und [[Vertretung gegenüber Behörden|bei Behörden]] ist inhaltlich nicht gegeben, weil das Fehlen des rechtlichen Gehörs für die gerichtliche Entscheidung unerheblich ist – eben wegen der vorangegangenen begründeten [[Betreuerbestellung]]. Die Rechtssicherheit und die gute Funktionsfähigkeit der [[Rechtspfleger|Rechtspflege]] in Deutschland dienen auch als Rechtfertigungsgründe für diesen Grundrechtseingriff.
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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