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Das Rechtsmittel bzw. die gerichtliche Maßnahme der "Gewaltschutzanordnung" ist im deutschen [[wikipedia:de:Gewaltschutzgesetz|Gewaltschutzgesetz]] geregelt. Sie kann Betreute ggf. vor gewalttätigen Familienangehörigen oder Pflegenden schützen.
 
Das Rechtsmittel bzw. die gerichtliche Maßnahme der "Gewaltschutzanordnung" ist im deutschen [[wikipedia:de:Gewaltschutzgesetz|Gewaltschutzgesetz]] geregelt. Sie kann Betreute ggf. vor gewalttätigen Familienangehörigen oder Pflegenden schützen.
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Den Antrag nach §§ 210 ff FamFG kann auch ein Betreuer stellen, der den Aufgabenbereich [[Umgangsbestimmung]] innehat.
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

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