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Auch dem Betreuten stehen alle [[wikipedia:de:Grundrechte|Grundrechte]] zu. Fraglich ist in Bezug auf das Betreuungsrecht jedoch, wem gegenüber. Als weitere Akteure kommt im wesentlichen neben dem Betreuer das [[Vormundschaftsgericht]] (ab 1.9.2009 [[Betreuungsgericht]]) in Betracht, welches die Betreuung anordnet, den Betreuer auswählt und kontrolliert und ggf. einzelne Entscheidungen im Rahmen gerichtlicher [[Genehmigungspflichten]] trifft. Gegenüber dem Betreuer, der im Regelfall als Privatperson dem Betreuten entgegentritt, übt das Betreuungsgericht unmittelbare rechtsprechende [[wikipedia:de:Staatsgewalt|Staatsgewalt]] aus und ist daher direkt an die Grundrechte gebunden. In Betracht kommen im betreuungsrechtlichen Umfeld neben dem [[wikipedia:de:allgemeines Persönlichkeitsrecht|allgemeinen Persönlichkeitsrecht]] ({{Zitat Art|2|gg}} GG) die [https://de.wikipedia.org/wiki/Religionsfreiheit_in_Deutschland Religionsfreiheit in Deutschland], das Post- und [[wikipedia:de:Fernmeldegeheimnis|Fernmeldegeheimnis]] ({{Zitat Art|10|gg}} GG), das Recht auf [[wikipedia:de:Freizügigkeit|Freizügigkeit]] ({{Zitat Art|11|gg}} GG), das [[wikipedia:de:Wohnung|Wohnung]]sgrundrecht ({{Zitat Art|13|gg}} GG), das [[wikipedia:de:Eigentum|Eigentum]]sgrundrecht ({{Zitat Art|14|gg}} GG), der Anspruch auf [[wikipedia:de:rechtliches Gehör|rechtliches Gehör]] ({{Zitat Art|103|gg}} Abs. 1 GG) und die Rechtsgarantien bei [[wikipedia:de:Freiheitsentzug|Freiheitsentzug]] ({{Zitat Art|104|gg}} GG).
 
Auch dem Betreuten stehen alle [[wikipedia:de:Grundrechte|Grundrechte]] zu. Fraglich ist in Bezug auf das Betreuungsrecht jedoch, wem gegenüber. Als weitere Akteure kommt im wesentlichen neben dem Betreuer das [[Vormundschaftsgericht]] (ab 1.9.2009 [[Betreuungsgericht]]) in Betracht, welches die Betreuung anordnet, den Betreuer auswählt und kontrolliert und ggf. einzelne Entscheidungen im Rahmen gerichtlicher [[Genehmigungspflichten]] trifft. Gegenüber dem Betreuer, der im Regelfall als Privatperson dem Betreuten entgegentritt, übt das Betreuungsgericht unmittelbare rechtsprechende [[wikipedia:de:Staatsgewalt|Staatsgewalt]] aus und ist daher direkt an die Grundrechte gebunden. In Betracht kommen im betreuungsrechtlichen Umfeld neben dem [[wikipedia:de:allgemeines Persönlichkeitsrecht|allgemeinen Persönlichkeitsrecht]] ({{Zitat Art|2|gg}} GG) die [https://de.wikipedia.org/wiki/Religionsfreiheit_in_Deutschland Religionsfreiheit in Deutschland], das Post- und [[wikipedia:de:Fernmeldegeheimnis|Fernmeldegeheimnis]] ({{Zitat Art|10|gg}} GG), das Recht auf [[wikipedia:de:Freizügigkeit|Freizügigkeit]] ({{Zitat Art|11|gg}} GG), das [[wikipedia:de:Wohnung|Wohnung]]sgrundrecht ({{Zitat Art|13|gg}} GG), das [[wikipedia:de:Eigentum|Eigentum]]sgrundrecht ({{Zitat Art|14|gg}} GG), der Anspruch auf [[wikipedia:de:rechtliches Gehör|rechtliches Gehör]] ({{Zitat Art|103|gg}} Abs. 1 GG) und die Rechtsgarantien bei [[wikipedia:de:Freiheitsentzug|Freiheitsentzug]] ({{Zitat Art|104|gg}} GG).
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===Grundrechte und die deutsche Staatsbürgerschaft===
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In Deutschland wird zwischen sogenannten Jedermannsrechten (Menschenrechten), den Deutschenrechten und den Europäischen Grundrechten juristisch unterschieden. Jedermannsrechte erkennt der Kundige an den Formulierungen im Grundgesetz wie „Jeder hat das Recht …“, „Jedermann hat das Recht …“, „Alle Menschen …“ oder „Niemand darf …“. Jedermannsrechte sind zum Beispiel die wichtigen Grundrechte nach Artikel 1, 2, 3, 4, 5 und 17 GG.
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Als Deutschenrechte werden diejenigen Grundrechte bezeichnet, die nur den deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern verfassungsrechtlich gewährt werden. Sie sind an der entsprechenden Formulierung im Grundgesetz erkennbar: „Alle Deutschen haben das Recht …“ oder „Alle Deutschen genießen …“. Nur den Deutschen stehen nach dem Grundgesetz die Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 GG, die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit nach Artikel 9 GG, die Freizügigkeit nach Artikel 11 GG, die Berufsfreiheit nach Artikel 12 GG und das Widerstandsrecht nach Artikel 20 Absatz 4 GG zu. Außerdem gilt auch das gleiche Zugangsrecht zu den öffentlichen Ämtern je nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gemäß Artikel 33 Absatz 1 bis 3 GG nur für Deutsche.
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Durch die Mitgliedschaft Deutschlands in der Europäischen Union gelten aber auch hier für Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus den anderen EU-Mitgliedsstaaten die gemeinsamen Grundrechte der EU-Charta aus dem Jahr 2001 (Vertrag von Nizza). Zu diesen Europäischen Grundrechten gehören die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, die Berufsfreiheit und das Recht auf soziale Sicherheit und Unterstützung. Europa soll nach und nach zu einem einheitlichen Sozial- und Wirtschaftsraum zusammenwachsen, ohne dass die verschiedenen nationalen Souveränitäten von den Mitgliedstaaten ganz aufgegeben werden müssen. Diese Rechtsform für kulturelle Vielfalt ist in Deutschland seit langem als „Gesamthand“ bekannt und stammt ursprünglich aus den germanischen Stammesrechten (Allmende).
    
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