NRW beabsichtigt außerdem, eine Pflicht zur elektronischen Antragstellung für [[Betreuervergütung|Vergütungsanträge]] einzuführen (§ 292 Abs. 6 FamFG). | NRW beabsichtigt außerdem, eine Pflicht zur elektronischen Antragstellung für [[Betreuervergütung|Vergütungsanträge]] einzuführen (§ 292 Abs. 6 FamFG). |