Türöffnungskosten, welche der Betreuungsbehörde anlässlich der Vorführung des Betroffenen zu einer Untersuchung entstehen, hat diese selbst zu tragen. Diese Entscheidung betrifft allerdings die Vorführung, nicht die Zuführung. Zu letzterer ist eine höchstrichterliche Entscheidung nicht bekannt (Frühjahr 2018). | Türöffnungskosten, welche der Betreuungsbehörde anlässlich der Vorführung des Betroffenen zu einer Untersuchung entstehen, hat diese selbst zu tragen. Diese Entscheidung betrifft allerdings die Vorführung, nicht die Zuführung. Zu letzterer ist eine höchstrichterliche Entscheidung nicht bekannt (Frühjahr 2018). |